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Kokarde – Berufsdetektiv staatlich geprüft
Rund, Durchmesser 5 cm, Messing, geprägt, Stärke 2 mm, Gütesiegel gem. BGBl II Nr 362/2019 auf Vorderseite Kaltemail lackiert, Rückseite mit Klammer und fortlaufender Nummerierung versehen
€ 220,- zuzügl. 20% MWSt
Hinweis
Die Kokarde wird ausschließlich an Berechtigte gegen Vorlage eines Befähigungszeugnisses samt Legitimation gem. §§ 129, 130 GewO 1994 verkauft. Die Nummerierung auf der Rückseite dient der Zuordnung zum Eigentümer.
Patch rund – Berufsdetektiv staatlich geprüft
Rückseite ohne Klett – Logo gedruckt – zum Aufnähen – ca. 8 cm Durchmesser
€ 24,- inkl. 20% MWSt
Patch rund – Berufsdetektiv staatlich geprüft
Rückseite mit Klett – Logo gedruckt – ca. 8 cm Durchmesser
€ 30,- inkl. 20% MWSt
Shield Patch – Berufsdetektiv staatlich geprüft
Rückseite mit Klett – Logo gedruckt – Wappen silber gestickt eingefasst – ca. 8 x 10 cm
€ 30,- inkl. 20% MWSt
Cover – für Patch
Rückseite Klettstreifen oben – dunkelgrau – zum Überdecken des Patches bei verdeckten Einsätzen – ca. 11,5 x 9 cm
€ 18,- inkl. 20% MWSt pro Stück
Cover – für Patch
Rückseite Klettstreifen oben – braun – zum Überdecken des Patches bei verdeckten Einsätzen – ca. 11,5 x 9 cm
€ 18,- inkl. 20% MWSt pro Stück
Double – Patch und Cover
als sinnvolle Kombination
€ 36,- inkl. 20% MWSt pro Pack
Anwendungsbeispiele
Hinweis
Seit 29.11.2019 ist die Verordnung für die Verwendung des Gütesiegels „BERUFSDETEKTIV STAATLICH GEPRÜFT“ für das reglementierte Gewerbe der Berufsdetektive in Kraft (BGBl II Nr 362/2019). Das bedeutet, dass nur Detektivbüros, deren Gewerbeinhaber die Befähigungsprüfung für das Gewerbe der Berufsdetektive positiv abgelegt haben, dieses Gütesiegel auf zum Beispiel der Arbeitskleidung wie hier auf den Einsatzjacken applizieren dürfen. Das Gütesiegel ist gesetzlich geschützt und darf in seinem Aussehen nicht verändert werden. Infos der WKO unter:
https://www.wko.at/service/bildung-lehre/guetesiegel-meisterbetrieb.html
An Interessierte und Sammler wird pro Bestellung nur 1 Patch abgegeben. Bei Sammelbestellungen muss die entsprechende Berechtigung in Form des positiven Prüfungszeugnisses vorgelegt werden.