Seit 29.11.2019 ist die Verordnung über das Gütesiegel „STAATLICH GEPRÜFT“ u.a. für das reglementierte Gewerbe Berufsdetektive in Kraft (BGBl II Nr 362/2019). Dadurch ist es mir möglich, ab sofort das staatliche Gütesiegel als Qualitätsmerkmal zu führen.
Auftraggeber können dadurch einen ungeprüften Detektiv von einem staatlich befähigten unterscheiden. Für das erfolgreiche Ablegen der Befähigungsprüfung sind umfassende Rechts- und Fachkenntnisse vor einer staatlichen Kommission zu präsentieren. Ungeprüfte Detektive müssen kein Fachwissen unter Beweis stellen.
Mein Tipp: Erkundigen Sie sich vor einer Beauftragung über die Ausbildung des Detektivs und diese Zertifizierung! Denn im Streitfall könnten sich nachteilige Konsequenzen für Sie als KlientIn ergeben.