Der Enkelsohn einer Hauptmieterin versucht in die bestehenden Hauptmietrechte am Wohnort der Großmutter einzutreten. Tatsächlich aber leben die Großmutter und der Enkelsohn an völlig verschiedenen Orten und haben keinen gemeinsamen Wohnsitz. Der Wohnort des volljährigen Enkelsohnes ist unbekannt.
Seitens der Wohnungseigentümerin werden diese Umstände angenommen, konnten aber bis dato nicht bewiesen werden. Aus diesem Grund werden eine Ausforschung des Aufenthaltsortes und die Identifizierung des Enkelsohnes zur Beweisführung in einem Zivilprozess beauftragt.
Über im Internet hinterlassene Spuren kann nach langwieriger Suche der tatsächliche Wohnort des Enkelsohnes ausfindig gemacht und festgestellt werden, dass er in einer Wohnanlage in einem Wiener Außenbezirk seinen Hauptwohnsitz begründet hat. Die Identifizierung der Person des Enkelsohnes erfolgt über die hauptberufliche Tätigkeit.
Einer strittigen Verhandlung am Bezirksgericht sieht die Wohnungseigentümerin durch bewiesene und dokumentierte Fakten gelassener entgegen. Die ermittelten Sach- und Zeugenbeweise werden maßgeblich zur realistischen Einschätzung in der Streitsache beitragen und die Wahrheitsfindung ermöglichen.