Diebstahlsvermeidung im Einzelhandel (für Verkaufspersonal)
Termine: 1-4 Stunden variabel nach Erfordernis oder ganztags
Der österreichische Einzelhandel verzeichnet jährlich etwa 450-500 Mio Euro Schadenssumme verursacht durch ungewollte Abflüsse.
Beschaffungskriminalität, organisierte Bandendiebstähle, Trickbetrug, Taschendiebstahl und körperliche Angriffe zählen neben Amateurdiebstählen zu den täglichen Deliktsfeldern im Einzelhandel.
Inhalt
Deliktsfelder, Rechtslage, Erkennung, Tipps & Tricks, Videoanalyse (variabel je nach Anforderung!!!)
Teilnehmer
Limitierte Teilnehmeranzahl: 15 Personen
Verkaufspersonal
Kosten
€ 25,- exkl 20% MWSt/Teilnehmer und
€ 199,- exkl 20% MWSt pro Stunde
Der Kostenbeitrag ist vor dem Seminar zu begleichen.
Termine
auf Anfrage
Trainer
Peter L. Hroch, staatlich geprüfter Berufsdetektiv, Gerichtssachverständiger
Ort
ausschließlich als Inhouse Training
Teilnahmebedingungen
Die auf dieser Webseite veröffentlichen Zulassungsbedingungen sind vom Teilnehmer zu erfüllen. Da verschiedene Lehrveranstaltungen angeboten werden, gelten auch jeweils spezifische Zulassungsbedingungen. Sollte ein Teilnehmer nicht alle Voraussetzungen erfüllen, kann im Einzelfall nach genauer Prüfung vom Veranstalter gesondert entschieden werden.
Anmeldung
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Anmeldungen, Umbuchungen und Stornierungen werden nur schriftlich (auch per Fax, Email) entgegengenommen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
Teilnehmerbeitrag
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Eine Prüfungsgebühr, falls eine seminarspezifische Prüfung angeboten wird, ist vor der Prüfung zu entrichten. Skonti werden nicht in Abzug gebracht. Teilzahlungen können nur vor Veranstaltungsbeginn vereinbart werden. Bei einem späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages nicht vorgesehen, dasselbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. Im Teilnehmerbeitrag ist keine Prüfungsgebühr enthalten.
Stornierung
Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Sollte ein Teilnehmer am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Datum Eingangsstempel) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn einlangen, wird eine Stornogebühr von 50 % verrechnet. Bei Stornierungen ab dem ersten Tag der Veranstaltung und danach wird der komplette Veranstaltungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Ratenzahlungen vereinbart wurden.
(Ersatzteilnehmer, die die vorgesehenen Zulassungsbedingungen erfüllen (wie oben angeführt) werden aber akzeptiert.)
Rücktrittsrecht
Erfolgt die Buchung eines Kurses/Seminars im Fernabsatz, also telefonisch, per Fax, Email oder Internet, steht dem Teilnehmer als Konsument im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet ab Vertragsschluss zu.
Dies gilt nicht für Seminare/Kurse, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird
Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Absage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Grundsätzlich hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmerzahl ab, außer der Einzelausbildungslehrgang Grundausbildung für Kaufhausdetektive und vorbehaltlich von Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen. Die Teilnehmer werden in geeigneter Weise verständigt.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplanumstellungen.
Muss eine Veranstaltung komplett abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Bankkonto auf einem inländischen Bankkonto oder durch einen Bildungsgutschein. Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Druck- bzw. Schreibfehler in seinen Publikationen und Internetseiten.
Ausschluss von einer Veranstaltung
Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, kann der Veranstalter Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen und es kann der Veranstalter ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Prüfung verweigern.
Besuchsbestätigung
Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der /die Teilnehmer/-in mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbetrag und die Prüfungsgebühr vollständig bezahlt hat.
Prüfungen
Zu Prüfungen werden nur Personen zugelassen, die mindestens 75 % des Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Zulassung dazu entscheidet der Veranstalter. Am Tag vor der Prüfung ist die Prüfungsgebühr fällig. Schriftliche Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt. Ein Zeugnis wird nur bei erfolgreich abgelegter Prüfung ausgestellt.
Skripten, Arbeitsunterlagen
Die Kosten für Skripten oder Lernunterlagen sind grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert und werden im Laufe der Veranstaltung ausgegeben. Ein gesonderter Kauf von Lernmaterial ist nicht möglich.
Aufgrund der Sensibilität der Lehrinhalte wird hier auf die Verschwiegenheitsverpflichtung iSd §§129, 130 GewO verwiesen. Jene Teilnehmer, welche nicht aktiv im Sicherheitsgewerbe beschäftigt und tätig sind, unterwerfen sich trotzdem dieser Verschwiegenheitsverpflichtung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Verstoß dagegen zivil-, straf-, und verwaltungsstrafrechtlich verfolgt wird.
Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Software dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, feilgehalten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr gebracht werden. Das Urheberrecht bleibt beim Veranstalter
Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen
Zeugnisse und Ausweise können nur für max 7 zurückliegende Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikatsgebühr hierfür beträgt EUR 30,- (inkl 20% MWSt). Teilnahmebestätigungen sind kostenlos.
Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen der Teilnehmer wird seitens des Veranstalters keine Haftung übernommen.
Aus der Anwendung der beim Veranstalter erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber diesem geltend gemacht werden.
Der Teilnehmer wird auf die Gefährlichkeit im Rahmen der Veranstaltungen hingewiesen und erklärt sich einverstanden, ein eventuelles Risiko im Rahmen der Ausbildung und beim Training und die Folgen daraus selbst zu tragen und den Veranstalter für entstandene Schäden schad- und klaglos zu halten, außer bei grober Fahrlässigkeit. Der Teilnehmer wurde über die geltenden Schutz- und Sicherheitsbestimmungen und Gefahren schriftlich und mündlich aufgeklärt und bestätigt dies mittels Unterschrift auf der Anmeldung.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an physischen Übungen, die Teil der Lehrgänge sind, auf Freiwilligkeit beruhen und der Teilnehmer keinesfalls Übungen ausführen muss, die er nicht möchte. Das Verletzungsrisiko liegt beim Teilnehmer. Seitens des Veranstalters wird für entstandene Schäden und Verletzungen keine Haftung übernommen.
Datenschutz
Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer/innen bzw. Interessenten/innen ein, dass personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, Firmenname, Firmenadresse, Telefonnummern, Email-Adressen, Zusendeadresse oder Privatadresse,) die elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, gespeichert und für die Übermittlung von Informationen verwendet werden dürfen.
Der Teilnehmer ist einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen der Ausbildung von ihm gemacht werden und diese vom Veranstalter für Lehr- und Werbezwecke verwendet werden dürfen.
Verschwiegenheit
Der Teilnehmer ist verpflichtet, allfällige, im Zuge der Tätigkeit erlangte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren und die im Unternehmen des Veranstalters geltenden Schutz- und Sicherheitsbestimmungen genauestens zu beachten bzw. sind den fachlichen- und den Sicherheitsanordnungen des betrieblichen Personals, der Trainer und des Veranstalters strengstens zu entsprechen.
Jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird straf- und verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter im Falle einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht vor, zivilrechtlich Schadenersatz geltend zu machen.
Hinweis im Sinne der Gleichbehandlung
Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen die Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.
Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand ist sachlich und örtlich in Wien.