Entschärfungsdienst des Innenministeriums bei Bombendrohung

In einem Geschäft wurden zwei Schachteln mit herausragenden Drähten unter Verkaufsregalen deponiert. Die Schachteln wurden einige Zeit später von Verkäuferinnen entdeckt und alarmierten die Polizei. Daraufhin wurden die Schachteln von Experten der Polizei begutachtet und in Folge das Geschäft und auch umliegende Verkaufsstellen geräumt und der Straßenabschnitt gesperrt. Der Entschärfungsdienst des Innenministeriums wurde angefordert und stellte nach umfangreicher Begutachtung fest, dass es sich um Attrappen handelte.

Neben den kriminaltechnischen Untersuchungen durch die Polizei wurde seitens des bedrohten Unternehmens auch eine Fahndung nach den Tätern durch Detektive beauftragt.

Zielgerichtete Fahndungsmaßnahmen durch die privaten Ermittler haben rund 24 Stunden nach der Tathandlung zur Identifizierung der beiden Täter geführt und diese wurden der Polizei übergeben. Der durch die Schließung des Geschäftes entstandene Schaden beläuft sich auf mehrere zehntausend Euro. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kommen auch zivilrechtliche Schadenersatzforderungen auf die Täter zu. Die Klagseinbringung bei Gericht ist erst durch den erfolgreichen Detektiveinsatz möglich geworden.